CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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RECHTSANWÄLTIN

Koetting_Alexandra

 

 

Alexandra Kötting

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1984
aufgewachsen in Witten im Ruhrgebiet

 

 

 

 

Lebenslauf

seit 2019
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen

seit 2015
Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen

2012 – 2015
Juristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH für die Bereiche Arbeits-und Sozialrecht in Essen

2009 - 2011
Referendariat beim Landgericht Bochum mit Station an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer

2004 – 2009
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und in Bochum

1995 – 2004
Schulausbildung und Abitur in Witten

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • ehemals Mitglied im Betriebsrat beim DGB Rechtsschutz
  • Referententätigkeit im Bereich Arbeits-und Sozialrecht für den DGB. Schulungen für ehrenamtliche Richter
  • Mitglied der Kompetenzcenter Beamten- und Insolvenzrecht bei der DGB Rechtsschutz GmbH
  • Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren für ver.di Bildung + Beratung, DGB-Bildungswerk und IG BCE-BWS für Personalräte und Betriebsräte (bundesweit 9 - 11 Seminare pro Jahr)
  • Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse

 

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
  • Mitglied im IG BCE - Expertenkreis Insolvenzarbeitsrecht

 


Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!

Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes


CNH Newsletter 2023 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir

über:

  • die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
  • die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
  • die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.