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BETRIEBSRATSWAHL - BR-WAHL


BR-Gründung, Wahlversammlung, Wahlvorstand und Anfechtung der BR-Wahl

Die Gründung eines Betriebsrats ist nahezu ebenso gut zu schaffen, wie die Neuwahl einer bereits bestehenden Interessenvertretung zu organisieren. Das Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geht davon aus, dass in allen Betrieben, in denen regelmäßig mindestens 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden, ein Betriebsrat gebildet wird. Auch die weiteren Voraussetzungen schränken den Leitgedanken des Gesetzgebers, möglichst überall Betriebsräte zu haben, nicht ein.

Seit der letzten Überarbeitung des BetrVG im Jahre 2001 gibt es drei unterschiedliche Verfahren für die Betriebsratswahl.

  • In Betrieben mit 5 – 50 Beschäftigten ist zur Erleichterung der Betriebsratswahl ein vereinfachtes Wahlverfahren eingeführt worden.
  • Bei 51 - 100 Beschäftigten kann das vereinfachte Wahlverfahren zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand vereinbart werden.
  • Das frühere, sogenannte normale Wahlverfahren, ist zwingend in Betrieben ab mindestens 101 Beschäftigten anzuwenden.

Das vereinfachte Wahlverfahren gibt es dann noch in einer einstufigen und einer zweistufigen Variante. Diese neuen Verfahren werden ihrem Namen nicht ganz gerecht und sind an einigen Stellen leider durchaus kompliziert im BetrVG und einer hierzu erlassenen Wahlordnung (WO) geregelt. Die bessere Bezeichnung für diese Wahlverfahren wäre „schnelleres Wahlverfahren“. Für die Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen wollen, ist es als Initiatoren nun möglich, in einem relativ kurzem Zeitraum die Betriebsratswahl durchzuführen.

In diesem Zusammenhang bieten wir Wahlvorständen zur Betriebsratswahl Tagesseminare zur Unterstützung an.

Auskünfte zu den Kosten und den Seminarinhalten erteilen wir gern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für Schulungen des Wahlvorstands wie auch alle anderen Kosten der Betriebsratswahl zu tragen.

 


Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!

Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes


CNH Newsletter 2023 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir

über:

  • die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
  • die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
  • die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.