REFERENZEN
Über unsere Arbeit können am besten betriebliche Interessenvertreter Auskunft geben
Deshalb haben wir mit Einverständnis der Beteiligten diese Referenzliste erarbeitet. Sie ist eine kleine Auswahl, die einen guten Überblick vermittelt über das Spektrum von Klein- und Großbetrieben sowie Regionen und Branchen, in denen wir schwerpunktmäßig Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte beraten und vertreten. Mit den meisten BR, GBR und KBR arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammen.
Bei Wunsch nach Kontaktdaten und näheren Informationen, die wir hier aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen, helfen wir gern.
BR AbbottHannover |
||
BR ArcelorMittal BottropBottrop |
||
GBR Atos IT-Dienstleistung und BeratungGelsenkirchen |
||
KBR BPDeutschland |
||
GBR British AirwaysDüsseldorf |
||
BR CommerzbankDortmund |
||
BR E.ONEssen |
||
BR FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.Gelsenkirchen |
||
GBR HexionIserlohn |
||
BR HuntsmanKrefeld |
||
BR IneosMarl |
||
BR KFUMarl |
||
BR Kötter Geld- & WertdiensteEssen |
||
BR Möbel KrögerEssen |
||
BR PostbankKöln |
||
BR RBH LogisticsGladbeck |
||
KBR RheinkalkWülfrath |
||
BR SecuritasEssen |
||
GBR SolvayHannover |
||
KBR SteagEssen |
||
BR UCB PharmaMonheim |
||
PR Universitätsklinikum EssenEssen |
||
BR VESTOLITMarl |
||
BR VIVAWESTGelsenkirchen |
||
BR Wenko-WenselaarHilden und Hückelhoven |
||
BR WestInvest / Deka ImmobilienDüsseldorf |
||
BR ZaraEssen |
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!
CNH Newsletter 2024 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
- die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
- die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
Betriebes
CNH Newsletter 2023 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir
über:
- die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
- die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
- die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.