Für die Freiheit und Würde der arbeitenden Menschen
Ihr verlässlicher Partner im Arbeitsrecht
Die Arbeit ist für den einzelnen Beschäftigten von zentraler Bedeutung.
Wir unterstützen Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Wir beraten und vertreten Personalräte im Geltungsbereich des Landespersonal-
vertretungsgesetzes für das Land NRW und des Bundespersonal-
vertretungsgesetzes.
Wir sind langjährig erfahren in der insolvenzrechtlichen Beratung sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, als auch Betriebsräten.
Wir beraten und schulen sämtliche Wahlvorstände, die im Betrieb, im Unternehmen oder im Konzern die Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durchführen.
Die Schulung von Betriebsräten und Personalräten liegt uns besonders am Herzen.
Erfahren Sie mehr von uns und unseren Erfahrungen
Gemeinsam beraten, vertreten und schulen wir abhängig beschäftigte Menschen und ihre Interessenvertretungen Collegial Nah Hilfreich.
Starke Partnerschaften für umfassende rechtliche Lösungen
Wir haben uns bundesweit zu einer Kooperation von Anwältinnen und Anwälten zusammengeschlossen.
Als Experten mit langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Gewerkschaften. Über die anwaltliche Tätigkeit hinaus bringen sich die Mitglieder der Kooperation auch fallübergreifend in die rechtliche und rechtspolitische Diskussion ein.
Starke Partnerschaften für umfassende rechtliche Lösungen
Das JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2025/2026 zählt unsere Kanzlei erneut zu den empfohlenen Adressen im Arbeitsrecht. Besonders hervorgehoben wird unsere Expertise in der Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften.
Darüber hinaus wurde unsere Kanzlei auch vom STERN in die Liste der besten Kanzleien für Privatmandanten im Arbeitsrecht 2025/2026 aufgenommen.