Wir beraten und schulen sämtliche Wahlvorstände, die im Betrieb, im Unternehmen oder im Konzern die Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durchführen. In diesem Tätigkeitsbereich gehören sowohl Betriebswahlvorstände, als auch Unternehmens- bzw. Hauptwahlvorstände zu unseren Mandanten. Die verschiedenen Gremien, die die Wahl nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 oder nach dem Drittelbeteiligungsgesetz sowie der entsprechenden Wahlordnung durchführen, begleiten wir dabei von der Bildung der Wahlvorstände, der Beratung während des gesamten Wahlverfahrens sowie am Wahltag bzw. während der Delegiertenversammlung. Gern nehmen wir im Rahmen dieser Beratung auch an den Sitzungen der Wahlvorstände teil, um vor Ort bei der Erstellung von Fristenkalendern und Bekanntmachungen zu unterstützen.
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Rechtliche Themen sind oft komplex und persönlich. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören genau zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch besprechen.