Unsere Arbeitsgebiete

Unsere Tätigkeitsbereiche

Ihr verlässlicher Partner im Arbeitsrecht

01

Arbeitnehmer

Die Arbeit ist für den einzelnen Beschäftigten von zentraler Bedeutung.

02
Betriebsrat

Wir unterstützen Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.

03
Personalrat

Wir beraten und vertreten Personalräte im Geltungsbereich des Landespersonal-
vertretungsgesetzes für das Land NRW und des Bundespersonal-
vertretungsgesetzes.

04
Arbeitsrecht in der Insolvenz 

Wir sind langjährig erfahren in der insolvenzrechtlichen Beratung sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, als auch Betriebsräten.

05
Aufsichtsrat

Wir beraten und schulen sämtliche Wahlvorstände, die im Betrieb, im Unternehmen oder im Konzern die Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durchführen.

06
Seminare

Die Schulung von Betriebsräten und Personalräten liegt uns besonders am Herzen.

Rechtliche Fragen?
Wir sind für Sie da!

Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf.

Rechtliche Themen sind oft komplex und persönlich. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören genau zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch besprechen.