Personalrat

Kompetente Rechtsberatung für Personalräte

Wir beraten und vertreten Personalräte,Hauptpersonalräte, Bezirkspersonalräte und Gesamtpersonalräte im Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land NRW und des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Das Personalvertretungsrecht weist im Vergleich zum Betriebsverfassungsrecht eine Reihe erheblicher Unterschiede und Besonderheiten auf, die vom Berater zu berücksichtigen sind. Wir sind langjährig erfahren in der Beratung von Personalräten. Wir unterstützen Personalräte bei der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten und bei der Verhandlung von rechtssicheren Dienstvereinbarungen. Hierbei haben wir immer auch die besonderen Regelungen der jeweils anwendbaren Tarifverträge im Blick.

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Rechtliche Themen sind oft komplex und persönlich. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören genau zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch besprechen.