ARBEITSGEBIETE - FACHKANZLEI ARBEITSRECHT
Unsere Leidenschaft ist das Arbeitsrecht!
Wir sind der Auffassung, dass Spezialisten sich auf die Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte beschränken sollen, die sie wirklich vollständig beherrschen und sich darin ständig weiterbilden.
Arbeitgeber und Unternehmen werden von vielen anderen Rechtsanwälten umworben. Dazu wollen wir nicht gehören. Wir treffen diese aber gern am Verhandlungstisch oder im Gerichtssaal, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Wir verpflichten uns dem Ziel, Ihre arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Probleme nach ausführlicher Beratung in ihrem Sinne zu lösen. Daran arbeiten wir konsequent und kompetent.
- Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern im sogenannten Individualarbeitsrecht. Hierzu zählen z.B. Kündigungsschutzverfahren, Geltendmachung von Arbeitsentgelt, Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Zeugnisse
- Umfassende Beratung von Betriebsräten, insbesondere zu allen Fragen im Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht
- Tätigkeit als Sachverständige für den Betriebsrat. Hierzu gehören z.B. Arbeitszeitmodelle, Betriebsänderungen, Betriebsübergänge und Umwandlungen von Gesellschaften
- Vertretung von Betriebsräten in Beschlussverfahren vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Beisitzer auf Seiten des Betriebsrats in Einigungsstellen
- Referententätigkeit bei namhaften Anbietern
- Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen
- Durchführung von Schulungen für Wahlvorstände und Seminaren für Betriebsräte: zu Fachthemen und zur Lösung von internen Konflikten
- und vieles mehr
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!
CNH Newsletter 2023 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir
über:
- Neuer Entwurf zum Arbeitszeitgesetz,
- Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Gehaltskürzungen des
Arbeitgebers, - und Entgeltgleichheit von Männern und Frauen.
CNH Newsletter 2023 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir
über:
- den Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung trotz Absinken der
Schwellenwerte, - die Frage, wie eine mögliche „Rentennähe“ sich auf die Sozialauswahl
im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung auswirken kann und - die Frage, ob Urlaubsansprüche verjähren.