CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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CNH INHOUSE-SEMINARE

Wir machen ihr Gremium stark

Für Interessenvertretungen bieten wir Inhouse-Schulungen an. Diese Seminarform hat den Vorteil, dass Thema, Zeitpunkt und Ort individuell nach Absprache festgelegt werden können.

Inhouse-Schulung bedeutet, dass das Seminar in einem Tagungsraum im Betrieb oder in der Nähe, z.B. in einem Hotel, oder in unserem Kanzlei-Schulungsraum stattfindet. Seminarteilnehmer sind dabei nur die Mitglieder eines Gremiums. Dadurch entfallen lange Anfahrtswege, zeitaufwändige Vorstellungsrunden und viele sonstige organisatorische Hindernisse.

Unserer Erfahrung nach wird in einer für nur eine Interessenvertretung veranstalteten Inhouse-Schulung intensiver gearbeitet und gelernt. Zusätzlich wird die Möglichkeit besser genutzt, betriebsspezifische Fragen und Probleme anzusprechen und sogleich im Gremium mit dem Referenten lösungsorientiert zu behandeln.

Zu unserem Standardrepertoire gehören folgende Seminarangebote:

  • BR 1: Die Rechte des Betriebsrats und seiner Mitglieder sowie effektive Interessenvertreterarbeit
  • BR 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • BR 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Arbeitsrecht 1: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsrecht 2: Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Kündigungsschutzrecht
  • BR-Rechte bei Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsrat bei Umstrukturierungen: Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Umwandlungen
  • Wirtschaftsausschuss: Rechtsgrundlagen und praktische Tätigkeit; auf Wunsch mit betriebswirtschaftlichen Grundlagen
  • Aufsichtsrat: Rechtsgrundlagen und praktische Tätigkeit
  • Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben und Möglichkeiten, einschließlich Kündigungsrecht für schwerbehinderte Menschen
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahl
  • Wahlvorstand für Personalratswahl
  • Wahlvorstand für Schwerbehindertenvertretungswahl
  • Aufsichtsratswahlen: Hauptwahlvorstand, Unternehmenswahlvorstand und Betriebswahlvorstand nach Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbG) und Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)

Auf Wunsch führen wir darüber hinaus Seminare zu anderen speziellen betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen durch. Fragen Sie uns auch nach Möglichkeiten, aktuelle betriebliche Probleme in einer Tagesschulung im Rahmen von Betriebsratssitzungen zu organisieren. Wir sind erfahren darin, Collegial und Nah zu Helfen.



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.


CNH Newsletter 2025 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  • die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
  • die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und 
  • die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.