CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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Unsere Stellenangebote


Unsere Sozietät ist spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Personalvertretungsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Betriebs- sowie Personalräte im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Wir arbeiten eng mit den verschiedenen DGB-Gewerkschaften zusammen. Unsere Anwälte arbeiten bei flexibler Arbeitszeiteinteilung vollständig digital.

Aktuell haben wir keine ausgeschriebenen Stellen.



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.


CNH Newsletter 2025 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  • die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
  • die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und 
  • die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.