CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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Unsere Stellenangebote


Unsere Sozietät ist spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Personalvertretungsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Betriebs- sowie Personalräte im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Wir arbeiten eng mit den verschiedenen DGB-Gewerkschaften zusammen. Unsere Anwälte arbeiten bei flexibler Arbeitszeiteinteilung vollständig digital.

Aktuell haben wir keine ausgeschriebenen Stellen.



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.


CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.