RECHTSANWÄLTIN
Lena Rohe
Rechtsanwältin
Jahrgang 1991
Lebenslauf
seit 2024
Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen
2021 - 2024
Anstellung als Rechtsanwältin bei TowaRA:Arbeitsrecht in Köln
2018 - 2021
Referendariat beim Landgericht Aachen, u.a. mit Ausbildungsstationen bei der Kanzlei silberberger.lorenz.towara in Düsseldorf sowie beim Deutschen Bundestag (Verwaltung)
2011 – 2018
Studium der Rechtswissenschaften in Köln
1997 - 2010
Schulausbildung und Abitur in Soest
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- Organisation und Durchführung von eigenen Seminaren von Betriebsräten, Aufsichtsräten und Wahlvorständen
- Referentin für arbeitsrechtliche Seminare für das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)
- Autorin von Beiträgen in der Fachzeitschrift „Betriebsrat und Recht“ (BRuR)
- Absolventin des Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte, TÜV Rheinland Akademie GmbH
Mitgliedschaften
- Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
- Mitglied im deutschen Anwaltsverein
CNH Newsletter 2025 Nr. 3
Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
- die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und
- die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.
CNH Newsletter 2025 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
- die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und
- die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.