CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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AUFSICHTSRATSWAHLEN

Wahlvorstandsschulung

CNH Workshop Schulung Seminar

Wir beraten und schulen sämtliche Wahlverstände, die im Betrieb, im Unternehmen oder im Konzern die Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durchführen.  

MITBESTIMMUNGSGESETZ

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

CNH Aufsichtsrat 2

Seitdem im Jahr 1976 das Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, gibt es in Deutschland vier Gesetze, die die Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten von Unternehmen regeln.



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.


CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.