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DIENSTVEREINBARUNG


Dienstvereinbarung

Für den Personalrat ist die Dienstvereinbarung ein wichtiges Instrument, um die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Dienststelle mit zu gestalten.

Die Dienstvereinbarung wird vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als „Modalität der Ausübung der Mitbestimmung“ bezeichnet. Anstatt ein förmliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen, kann eine Dienstvereinbarung über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abgeschlossen werden, zum Beispiel:

  • Einstellungsrichtlinien
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer
  • Beurteilungsrichtlinien und Personalfragebögen

Der Personalrat kann die ihm zustehenden Rechte im Interesse der Beschäftigten effektiv ausüben. Er kann Dienstvereinbarungen selbst entwerfen und mit der Dienststelle verhandeln, so wie bei einem Initiativantrag.

 

Unsere Dienstleistungen

Wir können für die optimale Interessenvertretung auf ein eigenes Archiv an Dienstvereinbarungen zu vielen Themen zurückgreifen. Außerdem stellt die Hans-Böckler-Stiftung im Archiv Betriebliche Vereinbarungen kostenlos eine umfangreiche Sammlung und Auswertung von Dienstvereinbarungen bereit.

Wir unterstützen Personalräte, eine Dienstvereinbarung zu erstellen, die Gespräche mit der Dienststelle vorzubereiten und den Entwurf erfolgreich zu verhandeln.

Soll eine Dienstvereinbarung zwangsweise vor der Einigungsstelle durchgesetzt werden begleiten den Personalrat erfahren. Über Einzelheiten zu rechtlichen und praktischen Fragen informiert Rechtsanwalt Gunnar Herget im Aufsatz "Durchsetzung von Dienstvereinbarungen" in der Fachzeitschrift "Der Personalrat".

Aus unserem Team helfen dem Personalrat Gunnar Herget und Alexandra Kötting nah und collegial.



Aktuelles
CNH Newsletter 2026 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2026 informieren wir über:

  • den Anspruch auf Entgelttransparenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,
  • die Frage, wann eine Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis gerechtfertigt ist und
  • die Frage, ob der Sonderkündigungsschutz für BR-Wahlinitiatoren auch während der Probezeit greift.

 


CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.