DIENSTVEREINBARUNG
Dienstvereinbarung
Für den Personalrat ist die Dienstvereinbarung ein wichtiges Instrument, um die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Dienststelle mit zu gestalten.
Die Dienstvereinbarung wird vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als „Modalität der Ausübung der Mitbestimmung“ bezeichnet. Anstatt ein förmliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen, kann eine Dienstvereinbarung über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abgeschlossen werden, zum Beispiel:
- Einstellungsrichtlinien
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer
- Beurteilungsrichtlinien und Personalfragebögen
Der Personalrat kann die ihm zustehenden Rechte im Interesse der Beschäftigten effektiv ausüben. Er kann Dienstvereinbarungen selbst entwerfen und mit der Dienststelle verhandeln, so wie bei einem Initiativantrag.
Unsere Dienstleistungen
Wir können für die optimale Interessenvertretung auf ein eigenes Archiv an Dienstvereinbarungen zu vielen Themen zurückgreifen. Außerdem stellt die Hans-Böckler-Stiftung im Archiv Betriebliche Vereinbarungen kostenlos eine umfangreiche Sammlung und Auswertung von Dienstvereinbarungen bereit.
Wir unterstützen Personalräte, eine Dienstvereinbarung zu erstellen, die Gespräche mit der Dienststelle vorzubereiten und den Entwurf erfolgreich zu verhandeln.
Soll eine Dienstvereinbarung zwangsweise vor der Einigungsstelle durchgesetzt werden begleiten den Personalrat erfahren. Über Einzelheiten zu rechtlichen und praktischen Fragen informiert Rechtsanwalt Gunnar Herget im Aufsatz "Durchsetzung von Dienstvereinbarungen" in der Fachzeitschrift "Der Personalrat".
Aus unserem Team helfen dem Personalrat Gunnar Herget und Alexandra Kötting nah und collegial.
CNH Newsletter 2025 Nr. 3
Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
- die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und
- die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.
CNH Newsletter 2025 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
- die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und
- die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.