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DIENSTVEREINBARUNG


Dienstvereinbarung

Für den Personalrat ist die Dienstvereinbarung ein wichtiges Instrument, um die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Dienststelle mit zu gestalten.

Die Dienstvereinbarung wird vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als „Modalität der Ausübung der Mitbestimmung“ bezeichnet. Anstatt ein förmliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen, kann eine Dienstvereinbarung über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abgeschlossen werden, zum Beispiel:

  • Einstellungsrichtlinien
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer
  • Beurteilungsrichtlinien und Personalfragebögen

Der Personalrat kann die ihm zustehenden Rechte im Interesse der Beschäftigten effektiv ausüben. Er kann Dienstvereinbarungen selbst entwerfen und mit der Dienststelle verhandeln, so wie bei einem Initiativantrag.

 

Unsere Dienstleistungen

Wir können für die optimale Interessenvertretung auf ein eigenes Archiv an Dienstvereinbarungen zu vielen Themen zurückgreifen. Außerdem stellt die Hans-Böckler-Stiftung im Archiv Betriebliche Vereinbarungen kostenlos eine umfangreiche Sammlung und Auswertung von Dienstvereinbarungen bereit.

Wir unterstützen Personalräte, eine Dienstvereinbarung zu erstellen, die Gespräche mit der Dienststelle vorzubereiten und den Entwurf erfolgreich zu verhandeln.

Soll eine Dienstvereinbarung zwangsweise vor der Einigungsstelle durchgesetzt werden begleiten den Personalrat erfahren. Über Einzelheiten zu rechtlichen und praktischen Fragen informiert Rechtsanwalt Gunnar Herget im Aufsatz "Durchsetzung von Dienstvereinbarungen" in der Fachzeitschrift "Der Personalrat".

Aus unserem Team helfen dem Personalrat Gunnar Herget und Alexandra Kötting nah und collegial.


Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!

Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes


CNH Newsletter 2023 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir

über:

  • die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
  • die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
  • die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.