DIENSTVEREINBARUNG
Dienstvereinbarung
Für den Personalrat ist die Dienstvereinbarung ein wichtiges Instrument, um die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Dienststelle mit zu gestalten.
Die Dienstvereinbarung wird vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als „Modalität der Ausübung der Mitbestimmung“ bezeichnet. Anstatt ein förmliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen, kann eine Dienstvereinbarung über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abgeschlossen werden, zum Beispiel:
- Einstellungsrichtlinien
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer
- Beurteilungsrichtlinien und Personalfragebögen
Der Personalrat kann die ihm zustehenden Rechte im Interesse der Beschäftigten effektiv ausüben. Er kann Dienstvereinbarungen selbst entwerfen und mit der Dienststelle verhandeln, so wie bei einem Initiativantrag.
Unsere Dienstleistungen
Wir können für die optimale Interessenvertretung auf ein eigenes Archiv an Dienstvereinbarungen zu vielen Themen zurückgreifen. Außerdem stellt die Hans-Böckler-Stiftung im Archiv Betriebliche Vereinbarungen kostenlos eine umfangreiche Sammlung und Auswertung von Dienstvereinbarungen bereit.
Wir unterstützen Personalräte, eine Dienstvereinbarung zu erstellen, die Gespräche mit der Dienststelle vorzubereiten und den Entwurf erfolgreich zu verhandeln.
Soll eine Dienstvereinbarung zwangsweise vor der Einigungsstelle durchgesetzt werden begleiten den Personalrat erfahren. Über Einzelheiten zu rechtlichen und praktischen Fragen informiert Rechtsanwalt Gunnar Herget im Aufsatz "Durchsetzung von Dienstvereinbarungen" in der Fachzeitschrift "Der Personalrat".
Aus unserem Team helfen dem Personalrat Gunnar Herget und Alexandra Kötting nah und collegial.
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!
CNH Newsletter 2022 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:
- die Frage, ob die Vorlage eines gefälschten Impfnachweises die
außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
rechtfertigt und - die Frage, ob ein Betriebsrat aufgrund einer betriebsöffentlichen
und scharfen Kritik des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht
aufgelöst werden kann.
CNH Newsletter 2022 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:
- die Frage, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit der Prämisse anbieten kann, dass er diesen ohne Bedenkzeit unterzeichnen kann und
- die Frage, ob es im Rahmen einer Betriebsratswahl zulässig ist, sämtlichen Arbeitnehmern Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen.