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KOSTEN


Rechtsanwaltsvergütung und Gerichtsgebühren

Ein wichtiger Punkt für Sie als Mandant sind natürlich die Kosten für einen Rechtsanwalt. Diese richten sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundlage für die anwaltliche Vergütung ist der Gegenstandswert einer Angelegenheit. Bei einer Entgeltklage liegt dieser in Höhe des geforderten Geldbetrages. In einem Kündigungsschutzverfahren ist in der Regel das dreifache Bruttomonatsentgelt des Arbeitnehmers anzusetzen. Ausgehend von diesem Betrag errechnen wir nach einer gesetzlich festgelegten Tabelle die Höhe einer Gebühr für die Angelegenheit. Abschließend werden die anwaltlichen Tätigkeiten in dieser Angelegenheit anhand von Gebührentatbeständen bewertet. Diese sind im Vergütungsverzeichnis zum RVG enthalten. Die Rechtsanwaltskosten sind daher nachprüfbar. Selbstverständlich werden wir zu Beginn unserer Beauftragung die voraussichtlich entstehenden Kosten mit Ihnen besprechen.

Die Kostenfrage ist gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wichtig, weil im Gegensatz zum allgemeinen Zivilrecht jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat. Dies gilt von der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung bis zum Abschluss in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Arbeitsrechtsschutz umfasst, trägt diese in der Regel die Kosten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie allerdings je Rechtsschutzfall selbst tragen.

Mitglieder der DGB-Gewerkschaften haben Anspruch auf kostenlosen Arbeitsrechtsschutz durch die DGB-Rechtsschutz GmbH.

Sofern Sie über wenig Einkommen verfügen, besteht bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt die Staatskasse. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens können Sie bei hinreichenden Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kosten trägt auch hier die Staatskasse. Abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen können vom Staat aber Rückzahlungsraten festgesetzt werden. Näheres hierzu finden Sie in dem Newsletter 06/11 von arbeitsrecht.de  "Prozesskostenhilfe in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten".

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts gelten für Betriebsräte besondere Regelungen. Die Kosten eines Beschlussverfahrens zur Verteidigung der Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.



Aktuelles
CNH Newsletter 2026 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2026 informieren wir über:

  • den Anspruch auf Entgelttransparenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,
  • die Frage, wann eine Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis gerechtfertigt ist und
  • die Frage, ob der Sonderkündigungsschutz für BR-Wahlinitiatoren auch während der Probezeit greift.

 


CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.