CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
Sie befinden sich hier: Start > FACHANWÄLTE > Nadine Burgsmüller

FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Burgsmueller_Nadine

 

 

Nadine Burgsmüller

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1975
aufgewachsen in Essen, Nürnberg und Bremen

 

 

 

 

Lebenslauf

2017
Partnerin der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

2010
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen

2007
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen

2004 – 2006
Juristisches Referendariat beim Landgericht Essen mit Stationen in einer mittelständischen Kanzlei in Düsseldorf sowie einer Kanzlei in Essen u.a. im Bereich Arbeitsrecht

2002 – 2004
Juristische Assistentin in der Kanzlei Baumann-Czichon und Partner in Bremen. Dort Mitarbeit am "Kommentar zum Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche Deutschland" und der Zeitschrift "Arbeitsrecht und Kirche" sowie Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate

1997 – 2002
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität der Hansestadt Bremen

1982 – 1996
Schulausbildung in Essen, Nürnberg und Bremen; Abitur in Bremen

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • seit 2007 - Referententätigkeiten in arbeitsrechtlichen Seminaren der IG BCE-BWS und des Institutes Bildung Arbeit und Soziales, iBAS in Krefeld, für Betriebsräte und Aufsichtsräte
  • Autorentätigkeit für die Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" für Betriebsräte und für "Praxiswissen Betriebsvereinbarungen" der Hans-Böckler-Stiftung

 

Mitgliedschaften

  • seit 2006 Mitglied in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • seit 2008 Mitglied im IG BCE - Berater- und Sachverständigennetzwerk
  • seit 2010 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV


Aktuelles
CNH Newsletter 2026 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2026 informieren wir über:

  • den Anspruch auf Entgelttransparenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,
  • die Frage, wann eine Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis gerechtfertigt ist und
  • die Frage, ob der Sonderkündigungsschutz für BR-Wahlinitiatoren auch während der Probezeit greift.

 


CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.