FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
Nadine Burgsmüller
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1975
aufgewachsen in Essen, Nürnberg und Bremen
Lebenslauf
2017
Partnerin der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB
2010
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
2007
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen
2004 – 2006
Juristisches Referendariat beim Landgericht Essen mit Stationen in einer mittelständischen Kanzlei in Düsseldorf sowie einer Kanzlei in Essen u.a. im Bereich Arbeitsrecht
2002 – 2004
Juristische Assistentin in der Kanzlei Baumann-Czichon und Partner in Bremen. Dort Mitarbeit am "Kommentar zum Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche Deutschland" und der Zeitschrift "Arbeitsrecht und Kirche" sowie Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate
1997 – 2002
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität der Hansestadt Bremen
1982 – 1996
Schulausbildung in Essen, Nürnberg und Bremen; Abitur in Bremen
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- seit 2007 - Referententätigkeiten in arbeitsrechtlichen Seminaren der IG BCE-BWS und des Institutes Bildung Arbeit und Soziales, iBAS in Krefeld, für Betriebsräte und Aufsichtsräte
- Autorentätigkeit für die Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" für Betriebsräte und für "Praxiswissen Betriebsvereinbarungen" der Hans-Böckler-Stiftung
Mitgliedschaften
- seit 2006 Mitglied in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- seit 2008 Mitglied im IG BCE - Berater- und Sachverständigennetzwerk
- seit 2010 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
CNH Newsletter 2025 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
- die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und
- die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.
CNH Newsletter 2025 Nr. 1
Mit der erste Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob und wann Ruhepausen zu vergüten sind,
- die Frage, wann Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben und
- die Frage des Beweiswertes einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung.