RECHTSANWÄLTIN
Alexandra Kötting
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1984
aufgewachsen in Witten im Ruhrgebiet
Lebenslauf
seit 2019
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
seit 2015
Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen
2012 – 2015
Juristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH für die Bereiche Arbeits-und Sozialrecht in Essen
2009 - 2011
Referendariat beim Landgericht Bochum mit Station an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
2004 – 2009
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und in Bochum
1995 – 2004
Schulausbildung und Abitur in Witten
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- ehemals Mitglied im Betriebsrat beim DGB Rechtsschutz
- Referententätigkeit im Bereich Arbeits-und Sozialrecht für den DGB. Schulungen für ehrenamtliche Richter
- Mitglied der Kompetenzcenter Beamten- und Insolvenzrecht bei der DGB Rechtsschutz GmbH
- Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren für ver.di Bildung + Beratung, DGB-Bildungswerk und IG BCE-BWS für Personalräte und Betriebsräte (bundesweit 9 - 11 Seminare pro Jahr)
- Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
Mitgliedschaften
- Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
- Mitglied im IG BCE - Expertenkreis Insolvenzarbeitsrecht
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!
CNH Newsletter 2022 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:
- die Frage, ob die Vorlage eines gefälschten Impfnachweises die
außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
rechtfertigt und - die Frage, ob ein Betriebsrat aufgrund einer betriebsöffentlichen
und scharfen Kritik des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht
aufgelöst werden kann.
CNH Newsletter 2022 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:
- die Frage, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit der Prämisse anbieten kann, dass er diesen ohne Bedenkzeit unterzeichnen kann und
- die Frage, ob es im Rahmen einer Betriebsratswahl zulässig ist, sämtlichen Arbeitnehmern Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen.