RECHTSANWÄLTIN
Alexandra Kötting
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1984
aufgewachsen in Witten im Ruhrgebiet
Lebenslauf
seit 2019
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
seit 2015
Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen
2012 – 2015
Juristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH für die Bereiche Arbeits-und Sozialrecht in Essen
2009 - 2011
Referendariat beim Landgericht Bochum mit Station an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
2004 – 2009
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und in Bochum
1995 – 2004
Schulausbildung und Abitur in Witten
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- ehemals Mitglied im Betriebsrat beim DGB Rechtsschutz
- Referententätigkeit im Bereich Arbeits-und Sozialrecht für den DGB. Schulungen für ehrenamtliche Richter
- Mitglied der Kompetenzcenter Beamten- und Insolvenzrecht bei der DGB Rechtsschutz GmbH
- Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren für ver.di Bildung + Beratung, DGB-Bildungswerk und IG BCE-BWS für Personalräte und Betriebsräte (bundesweit 9 - 11 Seminare pro Jahr)
- Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
Mitgliedschaften
- Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
- Mitglied im IG BCE - Expertenkreis Insolvenzarbeitsrecht
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!
CNH Newsletter 2023 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir
über:
- die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
- die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
- die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.
CNH Newsletter 2023 Nr. 3
Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir
über:
- Initiativrecht des Betriebsrates bei der Ausgestaltung der
Arbeitszeiterfassung, - um die Frage, ob der Betriebsratsvorsitzender als
Datenschutzbeauftragter tätig werden darf - und die Frage der Zulässigkeit eines Verwertungsverbotes bei einer
Videoüberwachung.