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Verantwortlich
Rechtsanwalt Markus Neuhaus
CNH Anwälte
Fachkanzlei Arbeitsrecht
Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB
Alfredstraße 220
45131 Essen
Telefon: 0201 74 94 84 0
Mail: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de
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Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Wir sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland am Landgericht Essen zugelassen.
Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Diese Rechtsanwaltkammer ist die für uns zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 73 Absatz 2 Nr. 4 Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO). Einzelheiten und weitere Informationen erhalten Sie unter:
oder
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Telefon: 02381 9850 00
Telefax: 02381 9850 50
Eingetragen im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Essen: PR 3953
Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE 226805110
CNH Newsletter 2025 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
- die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und
- die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.
CNH Newsletter 2025 Nr. 1
Mit der erste Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob und wann Ruhepausen zu vergüten sind,
- die Frage, wann Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben und
- die Frage des Beweiswertes einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung.