FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Gunnar Herget
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1974
aufgewachsen in Augsburg, auf Norderney und in Hagen
Lebenslauf
2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB
2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen
2007 – 2013
Tätigkeit in der Kanzlei Welkoborsky und Partner, Bochum
2007
Verleihung der Qualifikation "Fachanwalt für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kennnisse und Erfahrungen
2003 – 2006
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit in der Kanzlei Schulte, Hagen
2000 – 2002
Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei Pantke und Kollegen, Schwelm mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
2000 – 2002
Referendariat am Landgericht Hagen
1995 – 2000
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster
1994
Abitur in Hagen
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- seit 2019 Mitautor des Kommentars "Bundespersonalvertretungsgesetz" Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, 2019, 10. Auflage, Kommentierung der §§ 10, 68, 81, 93 BPersVG und Anhang XIII: Strafgesetzbuch
- seit 2017 Mitautor des Kommentars "Arbeitsrecht" - Däubler / Hjort / Schubert / Wolmerath
(Hrsg.), 2022, 5. Auflage , Kommentierung der §§ 625 bis 627 BGB - Mitautor des Kommentars zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW, 5. Auflage, 2011 von
Welkoborsky/Herget - Autor regelmäßiger Beiträge in der Fachzeitschrift "Der Personalrat"
- Referententätigkeit für Personalräte und Betriebsräte bei verschiedenen gewerkschaftlichen Bildungsträgern, u.a. ver.di Bildung + Beratung, DGB-Bildungswerk NRW, sowie für die TOP-Akademie
Mitgliedschaften
- seit 2006 Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- seit 2006 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- seit 2009 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte.
Glück Auf!
CNH Newsletter 2022 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:
- die Frage, ob die Vorlage eines gefälschten Impfnachweises die
außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
rechtfertigt und - die Frage, ob ein Betriebsrat aufgrund einer betriebsöffentlichen
und scharfen Kritik des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht
aufgelöst werden kann.
CNH Newsletter 2022 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:
- die Frage, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit der Prämisse anbieten kann, dass er diesen ohne Bedenkzeit unterzeichnen kann und
- die Frage, ob es im Rahmen einer Betriebsratswahl zulässig ist, sämtlichen Arbeitnehmern Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen.