FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Javier Davila Cano
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1980
geboren und aufgewachsen in Gelsenkirchen
Lebenslauf
2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB
2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen
2009 – 2013
Rechtsanwalt in der Kanzlei Welkoborsky und Partner in Bochum
2009
Verleihung Qualifikationstitel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
2007 – 2009
Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf im Bereich Arbeitsrecht
2005 – 2007
Referendariat beim Landgericht Essen mit Stationen u.a. in Palma de Mallorca
1999 – 2005
Studienbegleitende Tätigkeit als Werkstudent bei der Fujitsu-Siemens GmbH in Essen im Vertrieb und der Siemens Transportations Systems GmbH in Krefeld im Einkauf. Dort juristische Unterstützung des zuständigen Rechtsanwalts.
1999 – 2004
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum
1986 – 1999
Schulausbildung und Abitur in Gelsenkirchen
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- von der IG BCE-BWS GmbH zertifizierter Berater für Europäische Betriebsräte (TEAM.EWC-Berater)
- Organisation und Durchführung eigener Seminare für Betriebsräte
- Autor regelmäßiger Beiträge in den Fachzeitschriften für Betriebsräte „Der Betriebsrat“ und „Arbeitsrecht im Betrieb“
Mitgliedschaften
- seit 2007 Mitglied im Deutsch-Spanischen Juristenverein e.V.
- seit 2010 Mitglied in der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
- seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- seit 2014 Mitglied in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- seit 2015 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- seit 2016 Mitglied im IG BCE - Berater- und Sachverständigennetzwerk
CNH Newsletter 2026 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2026 informieren wir über:
- den Anspruch auf Entgelttransparenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,
- die Frage, wann eine Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis gerechtfertigt ist und
- die Frage, ob der Sonderkündigungsschutz für BR-Wahlinitiatoren auch während der Probezeit greift.
CNH Newsletter 2025 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:
- die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
- die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
- die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.
