CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

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Javier Davila Cano

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1980
geboren und aufgewachsen in Gelsenkirchen

 

 

 

 

Lebenslauf

2017
Partner der Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

2013
Rechtsanwalt bei CNH-Anwälte in Essen

2009 – 2013
Rechtsanwalt in der Kanzlei Welkoborsky und Partner in Bochum

2009
Verleihung Qualifikationstitel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen

2007 – 2009
Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf im Bereich Arbeitsrecht

2005 – 2007
Referendariat beim Landgericht Essen mit Stationen u.a. in Palma de Mallorca

1999 – 2005
Studienbegleitende Tätigkeit als Werkstudent bei der Fujitsu-Siemens GmbH in Essen im Vertrieb und der Siemens Transportations Systems GmbH in Krefeld im Einkauf. Dort juristische Unterstützung des zuständigen Rechtsanwalts.

1999 – 2004
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum

1986 – 1999
Schulausbildung und Abitur in Gelsenkirchen

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • von der IG BCE-BWS GmbH zertifizierter Berater für Europäische Betriebsräte (TEAM.EWC-Berater)
  • Organisation und Durchführung eigener Seminare für Betriebsräte
  • Autor regelmäßiger Beiträge in den Fachzeitschriften für Betriebsräte „Der Betriebsrat“ und „Arbeitsrecht im Betrieb“

 

Mitgliedschaften

  • seit 2007 Mitglied im Deutsch-Spanischen Juristenverein e.V.
  • seit 2010 Mitglied in der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
  • seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • seit 2014 Mitglied in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • seit 2015 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • seit 2016 Mitglied im IG BCE - Berater- und Sachverständigennetzwerk

 



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.


CNH Newsletter 2025 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  • die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
  • die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und 
  • die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.