CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
Sie befinden sich hier: Start > KONTAKT

KONTAKT - FACHKANZLEI ARBEITSRECHT



CNH Anwälte

Fachkanzlei Arbeitsrecht

Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

Annastrasse 58 - 64
45130 Essen

Mail: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de
Tel.: 0201 74 94 84 0
Fax: 0201 74 94 84 29

 

Bürozeiten:
Montag - Donnerstag: 08:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 16:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Bürozeiten ab 1. Oktober 2023:
Montag - Donnerstag: 08:30 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 16:30 Uhr

* Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.


* Pflichtfelder - Damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können, nennen Sie uns bitte Ihren Nachnamen, den Grund der Kontaktaufnahme und Ihre E-Mail oder Telefonnummer.

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir sichern Ihnen zu, Ihre persönlichen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.


Sicherheitsabfrage (Captcha)
Bitte tragen Sie das Ergebnis der Rechnung in das Feld ein.
Ergebnis*


Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben


CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes