CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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RECHTSANWÄLTIN

Gerda Reichel

 

 

Gerda Reichel

Rechtsanwältin
Jahrgang 1976
aufgewachsen in Salzgitter

 

 

 

Lebenslauf

seit 2017
Rechtsanwältin in der Kanzlei CNH-Anwälte in Essen

2010 – 2016
Rechtsanwältin in der Kanzlei Bode, Dornieden pp. in Bochum für die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht

2004 - 2005
Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität-Bochum mit dem Abschluss Magister Legum (LL.M.)

2003 – 2009
Verwaltungsangestellte in zahnärztlicher Praxis in Salzgitter

2000 – 2002
Referendariat beim Landgericht Neuruppin (Brandenburg)

1995 – 2000
Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br.

1988 – 1995
Schulausbildung und Abitur in Salzgitter

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
  • Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren für ver.di Bildung + Beratung, DGB-Bildungswerk und IG BCE-BWS für Betriebsräte (bundesweit 8 - 10 Seminare pro Jahr)

 

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • Mitglied im deutschen Anwaltsverein (Bochumer Anwalts- und Notarverein)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV

 


Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!

Aktuelles
CNH Newsletter 2022 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:

  •  die Frage, ob die Vorlage eines gefälschten Impfnachweises die
    außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    rechtfertigt und
  • die Frage, ob ein Betriebsrat aufgrund einer betriebsöffentlichen
    und scharfen Kritik des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht
    aufgelöst werden kann.


CNH Newsletter 2022 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2022 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit der Prämisse anbieten kann, dass er diesen ohne Bedenkzeit unterzeichnen kann und
  • die Frage, ob es im Rahmen einer Betriebsratswahl zulässig ist, sämtlichen Arbeitnehmern Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen.