RECHTSANWÄLTIN
Gerda Reichel
Rechtsanwältin
Jahrgang 1976
aufgewachsen in Salzgitter
Lebenslauf
seit 2017
Rechtsanwältin in der Kanzlei CNH-Anwälte in Essen
2010 – 2016
Rechtsanwältin in der Kanzlei Bode, Dornieden pp. in Bochum für die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht
2004 - 2005
Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität-Bochum mit dem Abschluss Magister Legum (LL.M.)
2003 – 2009
Verwaltungsangestellte in zahnärztlicher Praxis in Salzgitter
2000 – 2002
Referendariat beim Landgericht Neuruppin (Brandenburg)
1995 – 2000
Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br.
1988 – 1995
Schulausbildung und Abitur in Salzgitter
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
- Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren für ver.di Bildung + Beratung, DGB-Bildungswerk und IG BCE-BWS für Betriebsräte
Mitgliedschaften
- Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- Mitglied im deutschen Anwaltsverein (Bochumer Anwalts- und Notarverein)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV
CNH Newsletter 2025 Nr. 3
Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
- die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und
- die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.
CNH Newsletter 2025 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
- die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und
- die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.