CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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Verantwortlich

Rechtsanwalt Markus Neuhaus
CNH Anwälte
Fachkanzlei Arbeitsrecht
Collegen Neuhaus Herget Rechtsanwälte PartGmbB

Alfredstraße 220
45131 Essen

Telefon: 0201 74 94 84 0
Mail: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de

 

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Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Wir sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland am Landgericht Essen zugelassen.
Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Diese Rechtsanwaltkammer ist die für uns zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 73 Absatz 2 Nr. 4 Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO). Einzelheiten und weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.rak-hamm.de

oder

Ostenallee 18, 59063 Hamm
Telefon: 02381 9850 00
Telefax: 02381 9850 50

 

Eingetragen im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Essen: PR 3953

Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE 226805110



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.


CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.