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MEDIATION / KONFLIKTMANAGEMENT


Konflikte sind unvermeidbar – hohe Belastungen für das Gremium und die Belegschaft sehr wohl

Konflikte kosten Geld, wertvolle Ressourcen und Vertrauen. Aus verschiedenen Gründen übergibt man die Regelung seiner eigenen Interessen gerne an Dritte ab, insbesondere an Vorgesetzte, an den Betriebsrat, an die Personalabteilung, an Anwälte und auch an Richter. Dies ist sicherlich in vielen Situationen sinnvoll und notwendig. Daneben gibt es viele Fälle, in denen die beste Lösung des Problems nur von den beteiligten Interessengruppen selbst gefunden werden kann. Besonders bei Konflikten, in denen die Beteiligten auch in Zukunft noch miteinander kommunizieren und arbeiten müssen, ist der Einsatz des Mediationsverfahrens sehr sinnvoll.

In solchen Fällen arbeiten wir mit Frau Dipl.-Ing. P. Kastenholz Wirtschaftsmediatorin und Business Coach zusammen.

 

Themen aus der Praxis

1. Beschwerde eines Mitarbeiters über einen bzw. mehrere Kollegen.
Die Interessenlage des Betriebsrates geht regelmäßig dahin, der Verantwortung gegenüber beiden Kollegen gerecht zu werden, ohne in die Situation des Entscheiders zu geraten. Durch die Nutzung der Mediation wird der Konflikt an der Stelle bearbeitet, wo er entstanden ist. Die beiden Mitarbeiter bzw. die Kollegen sind die kompetentesten Lösungsfinder für ihr Problem.

2. Beschwerde eines Mitarbeiters gegen seinen Vorgesetzten
Zwischen Betriebsrat und Unternehmens- bzw. Betriebsleitung wird oft in Gesprächen der Eindruck entstehen, dass es zu einer „Stellvertreterproblematik" (Betriebsrat hält zum Mitarbeiter, der Geschäftsführer zum Vorgesetzten) kommt, weil beide oft über die Berechtigung der Beschwerde unterschiedlicher Meinung sind. Durch die Nutzung der Mediation wird der Konflikt an der Stelle bearbeitet, wo er entstanden ist. Die Mitarbeiter und sein Vorgesetzter sind die kompetentesten Lösungsfinder für ihr Problem.

3. Im Betriebsrat gibt es unterschiedliche Sichten zu Themenstellungen, wie z.B. „sollen dauernd Überstunden genehmigt werden? – harte Durchsetzung von Rechten oder Angst vor dem Arbeitgeber?

4. Der Betriebsrat zerfällt in Teilgruppen mit eigenen Interessen und Sichtweisen. Dadurch wird der Betriebsrat seine Aufgabe als Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber geschwächt erfüllen können.

5. Betriebsrat und Unternehmens- bzw. Betriebsleitung oder Personalleitung (GF) konfrontieren sich immer wieder mit den gleichen Vorwürfen.

6. In mehreren Sitzungen einer Arbeitsgruppe im Betrieb, in denen ein gemeinsamer Vorschlag zu einem Thema erarbeitet werden sollte, sind die Gemeinsamkeiten immer mehr aus dem Blickfeld geraten, die Fronten haben sich verhärtet, alle Argumente wurden bereits x-mal ausgetauscht und ein gemeinsames Ergebnis scheint immer unerreichbarer.

 

Bei Fragen rund um das Thema Mediation, stehen wir bzw. Frau Petra Kastenholz Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 


Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!

Aktuelles
CNH Newsletter 2024 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
  • die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
  • die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
    Betriebes


CNH Newsletter 2023 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir

über:

  • die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
  • die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
  • die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.