FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
Claudia Schmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jahrgang 1969
geboren und aufgewachsen in Hannover
Lebenslauf
2011
Verleihung Qualifikationstitel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
seit 2009
Rechtsanwältin in der Kanzlei CNH
2001 – 2009
selbständige Rechtsanwältin in Essen mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, insbesondere Beamtenrecht
2001 – 2007
Syndikusanwältin bei der WAZ-Mediengruppe in Essen, überwiegend arbeitsrechtliche Tätigkeit in der Personalabteilung
2000 – 2001
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Anstellung bei der Anders und Thomé Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Krefeld
1998 – 2000
Referendariat beim Landgericht Essen
1997 – 1998
Juristische Mitarbeiterin bei den Rechtsanwälten Garraway, Niedung und Robienski in Hannover
1993 – 1997
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover
1988 – 1993
Ausbildung und Tätigkeit als Rechtsanwalts- und Notargehilfin in Hannover
1988
Abitur in Hannover
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
2000 Absolvierung des verwaltungsrechtlichen Fachanwaltslehrganges bei der Deutschen Anwaltsakademie in Berlin
Mitgliedschaften
- seit 2004 Mitgliedschaft im Essener Anwalt- und Notarverein e.V. und im Deutschen Anwaltverein
- seit 2009 Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
CNH Newsletter 2025 Nr. 2
Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
- die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und
- die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.
CNH Newsletter 2025 Nr. 1
Mit der erste Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir
über:
- die Frage, ob und wann Ruhepausen zu vergüten sind,
- die Frage, wann Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben und
- die Frage des Beweiswertes einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung.