RECHTSANWÄLTIN WIRTSCHAFTSMEDIATORIN (IHK)
Kathrin Krupp
Rechtsanwältin Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Jahrgang 1970
aufgewachsen in Bremen
Lebenslauf
seit 2022
Rechtsanwältin in der Kanzlei CNH-Anwälte
in Essen (Teilzeit)
2004 – bis heute
im öffentlichen Dienst
Revision
2002 – 2004
Personalreferentin
Steag AG
1999 – 2001
kauf. Mitarbeiterin Personalabteilung
RAG Aktiengesellschaft
1997 – 1999
Referendariat in Niedersachsen
(mit Wahlstation bei der RAG Aktiengesellschaft)
1996 – 1997
Stahlwerke Bremen
Werksstudentin/Personalabteilung
1991 – 1996
Studium der Rechtswissenschaften in Bremen
(Schwerpunkt Arbeitsrecht)
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
Durch meine unterschiedlichen Tätigkeiten habe ich die Sicht- und Arbeitsweise aus der Arbeitgeber:innen – und Arbeitnehmer:innenperspektive kennengelernt. Mir sind die Abläufe in der Industrie und in der öffentlichen Verwaltung vertraut, so dass ich meine Erfahrungen bei der Vertretung unserer Mandant:innen aus der Arbeitnehmerschaft sehr gut einbringen kann.
Mitgliedschaften
- Mitglied in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Unser langjähriger Gesellschafter Ralf Heidemann hat unsere Kanzlei zum 01.01.2020 verlassen. Er sitzt nun im Kennedyplatz 6 in 45127 Essen. Dieser link https://www.br-anwaelte.de/standorte/essen-mitte.html enthält die weiteren Kontaktdaten unseres Kooperationspartners im Netzwerk BR-Anwälte. Glück Auf!
CNH Newsletter 2024 Nr. 1
Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:
- die fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung,
- die Frage des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Ausspruch einer Kündigung und
- die Frage der Sozialauswahl bei einer etappenweise Stilllegung des
Betriebes
CNH Newsletter 2023 Nr. 4
Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2023 informieren wir
über:
- die Frage der Zulässigkeit des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei langdauernder Erkrankung, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht auf den Verfall des Urlaubs hingewiesen hat,
- die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe und
- die Wirksamkeit eines gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats erteilten Hausverbotes.