CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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RECHTSANWÄLTIN

Sandra Rahmfeld

 

 

Sandra Rahmfeld

Rechtsanwältin
Jahrgang 1990
aufgewachsen in Essen

 

 

 

Lebenslauf

seit 2020
Ausbildung zur "Fachanwältin für Arbeitsrecht"

2020
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Anstellung als Rechtsanwältin bei CNH-Anwälte in Essen

2016 – 2020
Referendariat beim Landgericht Essen mit Tätigkeit und Stationsausbildung bei CNH-Anwälte

2010 – 2015
Studium der Rechtswissenschaften an Westfälischen Wilhelms – Universität Münster

2001 – 2010
Schulausbildung und Abitur in Essen

 

 

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • Seit 2020 Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht
  • 2011 – 2016 Referententätigkeit im Berufsschulbereich für den DGB
  • 2010 – 2015 Stipendiatin der gewerkschaftsnahen Hans – Böckler – Stiftung

 

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • Mitglied des Ehemaligenvereins der Hans – Böckler – Stiftung sowie der START - Stiftung

 



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 3

Mit der dritten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  1. die Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, wenn der Arbeitgeber einem befristet Beschäftigten, der zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde, keinen Folgevertrag anbietet,
  2. die Frage, ob Beschäftigte durch einen Prozessvergleich wirksam auf Urlaubsansprüche verzichten können und 
  3. die Frage des aktiven Wahlrechts von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.


CNH Newsletter 2025 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  • die Frage, ob die Einsetzung zweier Einigungsstellen auf der Ebene des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats bei Regelung derselben Angelegenheit möglich ist,
  • die Frage, ob man nach einer unwirksamen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitnehmer freigestellt war, Annahmeverzugslohn fordern kann und 
  • die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Prozess, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied eine Anpassung seiner Bezüge geltend macht.