CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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STELLENANZEIGEN

Rechtsanwaltsfachangestellte/n

Als eine auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Personalräte spezialisierte Fachkanzlei in Essen-Rüttenscheid suchen wir ab sofort eine/n qualifizierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n – gerne auch Berufseinsteiger/in - in Vollzeit (40 Stunden wöchentlich). Eine Teilzeittätigkeit (20 Stunden wöchentlich) ist ebenfalls vorstellbar.
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Ihre Aufgaben:

  • Allgemeine Mandatsverwaltung
  • Eigenständige Erledigung der Korrespondenz und der Abrechnung nach RVG bzw. PKH/Beratungshilfe
  • Fristenkontrolle
  • Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Terminplanung und -koordination
  • Kompetente Betreuung am Telefon und am Empfang

Ihr Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r
  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Routinierter Umgang mit MS-Office (Word, Excel, PowerPoint)
  • Kenntnisse in RA-Micro
  • Organisationstalent und ein sorgfältiger Arbeitsstil
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständige Arbeitsweise

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team an einem modernen Arbeitsplatz.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellung und dem nächstmöglichen Eintrittstermin. Ihre Bewerbung richten Sie bitte umgehend, spätestens bis zum 30.07.2016, an:

CNH-Anwälte
Herrn Rechtsanwalt Markus Neuhaus
Annastraße 58-64
45130 Essen

Gerne per E-Mail an: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de 



Aktuelles
CNH Newsletter 2025 Nr. 1

Mit der erste Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir

über:

  • die Frage, ob und wann Ruhepausen zu vergüten sind,
  • die Frage, wann Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben und
  • die Frage des Beweiswertes einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung.


CNH Newsletter 2024 Nr. 2

Mit der zweiten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2024 informieren wir über:

  • die Frage der Zweckbefristung,**Dispositionsmöglichkeit des
    Arbeitgebers,
  • die Frage der Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratsarbeit
    durch unzulässige Drohungen und
  • die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit auf die
    Leistungszulage haben