CNH Anwälte - Fachkanzlei Arbeitsrecht
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STELLENANZEIGEN

Rechtsanwaltsfachangestellte/n

Als eine auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Personalräte spezialisierte Fachkanzlei in Essen-Rüttenscheid suchen wir ab sofort eine/n qualifizierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n – gerne auch Berufseinsteiger/in - in Vollzeit (40 Stunden wöchentlich). Eine Teilzeittätigkeit (20 Stunden wöchentlich) ist ebenfalls vorstellbar.
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Ihre Aufgaben:

  • Allgemeine Mandatsverwaltung
  • Eigenständige Erledigung der Korrespondenz und der Abrechnung nach RVG bzw. PKH/Beratungshilfe
  • Fristenkontrolle
  • Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Terminplanung und -koordination
  • Kompetente Betreuung am Telefon und am Empfang

Ihr Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r
  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Routinierter Umgang mit MS-Office (Word, Excel, PowerPoint)
  • Kenntnisse in RA-Micro
  • Organisationstalent und ein sorgfältiger Arbeitsstil
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständige Arbeitsweise

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team an einem modernen Arbeitsplatz.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellung und dem nächstmöglichen Eintrittstermin. Ihre Bewerbung richten Sie bitte umgehend, spätestens bis zum 30.07.2016, an:

CNH-Anwälte
Herrn Rechtsanwalt Markus Neuhaus
Annastraße 58-64
45130 Essen

Gerne per E-Mail an: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de 



Aktuelles
CNH Newsletter 2026 Nr. 1

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2026 informieren wir über:

  • den Anspruch auf Entgelttransparenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,
  • die Frage, wann eine Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis gerechtfertigt ist und
  • die Frage, ob der Sonderkündigungsschutz für BR-Wahlinitiatoren auch während der Probezeit greift.

 


CNH Newsletter 2025 Nr. 4

Mit der vierten Ausgabe unseres Newsletters im Jahr 2025 informieren wir über:

  • die Frage, ob ein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages wegen eines später vereinbartem Freiwilligenprogramm besteht,
  • die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine eigene Mailadresse zusteht und
  • die Frage ob eine Benachteiligung dadurch eintritt, dass das befristete Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds nicht verlängert wird.